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   VG Berlin, 24.04.2014 - 29 K 302.11   

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VG Berlin, 24.04.2014 - 29 K 302.11 (https://dejure.org/2014,10599)
VG Berlin, Entscheidung vom 24.04.2014 - 29 K 302.11 (https://dejure.org/2014,10599)
VG Berlin, Entscheidung vom 24. April 2014 - 29 K 302.11 (https://dejure.org/2014,10599)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 23.02.2006 - 7 C 4.05

    Vermögensrechtliche Berechtigung; Schädigungsmaßnahme; Vermögensverlust;

    Auszug aus VG Berlin, 24.04.2014 - 29 K 302.11
    Dies unterscheidet den Fall der Kündigung der Gesellschaft von solchen einseitigen Rechtsgeschäften, in denen die "Aufgabe" unmittelbar zu einem Vermögensverlust führt, etwa bei der Aufgabe des Eigentums an einem Grundstück gemäß § 928 Abs. 1 BGB (vgl. zur BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2006 - 7 C 4.05 -, Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 35 = juris Rdnr. 18); in dem vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall führte zudem die für den Verzicht auf das Eigentum am letzten Vermögenswert der Gesellschaft geltende Verfolgungsvermutung dazu, die dadurch verursachte Auflösung der Gesellschaft ebenfalls als verfolgungsbedingt anzusehen war (a.a.O. Rdnr. 32).
  • BVerwG, 22.10.1996 - 7 B 254.96

    Offene Vermögensfragen - Anscheinsbeweis für rassische Verfolgung von Juden bei

    Auszug aus VG Berlin, 24.04.2014 - 29 K 302.11
    Denkbar sind zwar Fälle, in denen im Wege des Anscheinsbeweises (vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 22. Oktober 1996 - 7 B 254.96 -, Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 92 = juris) angenommen werden kann, dass die Aufgabe eines Handelsgeschäftes oder einer Beteiligung daran verfolgungsbedingt erfolgte.
  • VG Berlin, 24.09.2015 - 29 K 187.13

    Anscheinsbeweis für eine Geschäftsaufgabe wegen Verfolgung durch den

    Grundsätzlich sind Fälle denkbar, in denen im Wege eines Anscheinsbeweises angenommen werden kann, dass die Aufgabe eines Handelsgeschäftes oder einer Beteiligung daran verfolgungsbedingt erfolgte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Oktober 1996 - BVerwG 7 B 254/96 -, juris; VG Berlin, Urteil vom 24. April 2014, Az. VG 29 K 302.11; VG Berlin, Urteil vom 3. Juni 2010, Az. VG 29 K 120.09).

    Dies kann insbesondere für die Zeit nach Erlass der Dritten Verordnung zum Reichsbürgergesetz (RGBl. I, S. 627) der Fall sein (VG Berlin, Urteil vom 24. April 2014, Az. VG 29 K 302.11).

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